Fachbereichsrat Chemie
Der Fachbereichsrat Chemie (FBR Chemie) ist das Entscheidungsgremium des Fachbereichs Chemie. Dem Fachbereichsrat gehören 17 Mitglieder an, die sich zu unterschiedlichen Anteilen aus den jeweiligen Statusgruppen der Professor*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Studierenden zusammensetzen. Der Fachbereichsrat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die Amtszeit der übrigen Mitglieder beträgt drei Jahre.
Der Fachbereichsrat ist verantwortlich für grundsätzliche Fragen aus den Bereichen Forschung und Lehre und berät / entscheidet über die Verwendung von Ressourcen. Die Sitzungen werden von der Dekanin oder dem Dekan geleitet. Der Fachbereichsrat Chemie tagt regulär zwei Wochen vor den Sitzungen des Senats. Im universitäts-öffentlichen Sitzungsteil sind Angehörige der Universität als Gäste herzlich willkommen.
Prüfungsausschuss
Der Fachbereichsrat setzt für das Prüfungswesen eines jeden Studiengangs einen Prüfungsausschuss ein. Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören sieben Mitglieder an. Diese setzen sich zu unterschiedlichen Anteilen aus den Statusgruppen der Universität zusammen. Die Sitzungen werden von der oder dem Vorsitzenden geleitet. Der Prüfungsausschuss kann verschiedene Aufgaben an die oder den Vorsitzenden delegieren. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder beträgt drei Jahre.
Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es u.a. sicherzustellen, dass die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung eingehalten werden.
FSL
Der Fachausschuss für Studium und Lehre (FSL) am Fachbereich Chemie ist ein beratendes Gremium und wird für die Dauer von drei Jahren vom Fachbereichsrat Chemie bestellt. Dem FSL gehören 15 Mitglieder an, die sich zu gleichen Teilen aus der Gruppe der Professor*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Studierenden zusammensetzen.
Die Sitzungen werden von der oder dem Vorsitzenden geleitet.
Der FSL berät den Fachbereichsrat bspw. im Zusammenhang mit Reformen/ Neukonzeption von Studiengängen, Änderungen von Prüfungsordnungen, Organisation/ Sicherstellung des Lehrbetriebs und in Fragen der Qualitätssicherung.