Promovierendenvertretung der RPTU Kaiserslautern-Landau (Fachbereich CHEMIE)
Wahlbekanntmachung
für die Wahlen der Vertretung der Promovierenden der RPTU Kaiserslautern-Landau
(Fachbereich CHEMIE)
Die Doktorandenvertretung der RPTU besteht aus je einer Doktorandin oder einem Doktoranden je
Fachbereich. Jedes Mitglied der Doktorandenvertretung hat eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter, die oder der das Mitglied bei Abwesenheit vertritt.
Die Wahlen für den Fachbereich Chemie finden im Rahmen der Vollversammlung der Doktorandinnen
und Doktoranden des Fachbereichs am 02.07.2025 um 14 Uhr in Raum 52/207 der RPTU in
Kaiserslautern statt. Eine Stimmabgabe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ist
unzulässig.
Zur Durchführung der Wahl wurde folgender Wahlvorstand gebildet:
• Sebastian Simon, vorsitzendes Mitglied (Geb./ Raum: 76/265, Tel.-Nr.: +49 631 205 4733,
E-Mail: sebastian.simon@rptu.de)
• Maurice Birk (Geb./ Raum 52/536: Tel.-Nr.: +49 631 205 3869, E-Mail: mbirk@rptu.de)
• Katrin Kopf (Geb./ Raum: 54/672, Tel.-Nr.: +49 631 205 2962, E-Mail: kopf@rptu.de)
Wahlberechtigt und wählbar sind alle gemäß §34 Absatz 3 HochSchG angenommenen
Doktorandinnen und Doktoranden des Fachbereiches Chemie.
Es werden für den Fachbereich Chemie ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der
Doktorandenvertretung der RPTU gewählt.
Für die Wahl kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte bis zum Beginn der Wahl Wahlvorschläge
schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand seines Fachbereichs einreichen. Wahlberechtigte können
sich auch selbst vorschlagen. Ein gültiger Wahlvorschlag kommt nur dann zustande, wenn die oder der
Vorgeschlagene gegenüber dem Wahlvorstand seines Fachbereichs erklärt, dass sie oder er mit ihrer
oder seiner Nominierung einverstanden ist.
Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses kann bis
drei Tage vor der Wahl in Raum 52/307 bei Malika Mounassib eingesehen werden (bitte vorher per
Mail an mouna@rptu.de anmelden). Doktorandinnen oder Doktoranden, die das Wählerverzeichnis
für unrichtig oder unvollständig halten, können innerhalb der Auslegungszeit dessen Berichtigung beim
vorsitzenden Mitglied des Wahlvorstands mündlich oder in Textform beantragen.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass,
Führerschein, Studierenden- oder Mitarbeiterausweis auszuweisen.
Die Wahl wird geheim mit amtlich hergestellten Stimmzetteln durchgeführt, die im Wahlraum
bereitgestellt werden. Für die schriftliche Stimmabgabe ist ein eigener Stift mitzubringen.
Kaiserslautern, den 02.06.2025
S. Simon
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Wahlvorstand des Fachbereichs Chemie
(Vorsitzendes Mitglied des Wahlvorstands)